BiogasFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Güllevergärung im EEG 2021

2021 trat die mittlerweile fünfte Überarbeitung des EEG mit einigen Änderungen für Biomasseanlagen in Kraft. Für die Vergütung von Strom aus Biomasse bietet das EEG 2021 in Abhängigkeit von der Anlagengröße verschiedene Optionen:

  • die Festvergütung
  • die Marktprämie
  • das Ausschreibungssystem

Vergütungsoptionen nach EEG 2021

AnlagengrößeVergütung für Neuanlagen
1-100 kWelFestvergütung
1-150 kWelMarktprämie in der Direktvermarktung (ab 100 kWel verpflichtend)
151 – 20.000 kWelTeilnahme am Ausschreibungssystem

Bei neuen Güllekleinanlagen mit einer installierten Leistung bis 150 kW und einem Gülleanteil von mindestens 80 Masseprozent beträgt der anzulegende Wert 22,23 ct/kWhel (§44). Ab 1.7.22 sinkt auch diese Vergütung jährlich um 0,5 Prozent, allerdings gab es im EEG 2017 noch zwei Degressionstermine mit jeweils 0,5 Prozent pro Jahr. Güllekleinanlagen waren im EEG 2017 auf eine Bemessungsleistung von 75 kW und eine installierte Leistung von 150 kW begrenzt. Im EEG 2021 ist die Begrenzung der Bemessungsleistung für Neuanlagen gestrichen. Ab einer installierten Leistung von 100 kW wird die Bemessungsleistung jedoch auch auf 50 % begrenzt. Neue Güllekleinanlagen ab 100 kW haben Anspruch auf den Flexibilitätszuschlag in Höhe von 65 €/kWinst.

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021

In Deutschland existieren laut Bundesnetzagentur rund 1200 Biogasanlagen im Leistungsbereich bis 150 kWel, die vor dem Ende ihrer 20-jährigen EEG-Vergütung stehen und für die das EEG 2021 keine Anschlussförderung vorsah. Etwa 200-700 dieser Anlagen setzen mind. 80 % Gülle ein (DBFZ, 2019).

Am 19.05.2021 wurden die Anschlussregelungen für bestehende Gülleanlagen mit der Erneuerbaren Energien Verordnung (EEV) präzisiert. Anlagen (max. 150 kWinst.) deren ursprünglicher Vergütungszeitraum bis zum 01.01.2025 endet, können demnach für weitere zehn Jahre in dem für sie geltenden EEG verbleiben. Sie zählen nicht als Neuanlagen und müssen auch nicht die Voraussetzungen des EEG 2021 erfüllen. Spätestens ab dem Wechsel in die Anschlussförderung müssen sie jedoch mind. 80 % Gülle vergären. Sie erhalten eine Förderung in Höhe von 15,5 ct/kWhel bis einschließlich 75 kW Bemessungsleistung und 7,5 ct/kWhel bis zu 150 kW Bemessungsleistung. Die Vergütung verringert sich ab 2022 jährlich um 0,5 Prozent gegenüber dem vorangegangenen Kalenderjahr.

Erneuerbaren Energien Verordnung

Alternativ können die Güllekleinanlagen auch an der Ausschreibung nach EEG 2021 teilnehmen. Anlagenbetreiber müssen sich jedoch für eine der beiden Fördermöglichkeiten entscheiden.