BiogasFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

TA Luft

Die technische Anleitung (TA) zur Reinhaltung der Luft ist die erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie richtet sich an Genehmigungsbehörden für die Prüfung zulässiger Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus Anlagen, die nach BImSchG genehmigungsbedürftig sind. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2002. Nach fast 20 Jahren stimmte der Bundesrat am 23. Juni 2021 der Neufassung der TA-Luft zu. Sie wird drei Monate nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, voraussichtlich im Herbst 2021. Die heutige Fassung ist eine Anpassung an den fortgeschrittene Stand der Technik. Viele Änderungen sind EU-Vorgaben, die in nationales Recht umgesetzt werden. 

Mit der Neufassung wurden erstmals Biogasanlagen als eigenständiger Regelungstatbestand in das Immissionsschutzrecht aufgenommen. Die neue TA-Luft fordert unter anderem:

  • Minimierung von Geruchs- und Ammoniakemissionen aus Behältern und Becken zur Substratannahme durch geeignete Abdeckung;
  • Abdeckung von Silos (Ausnahme von Anschnittflächen) zur Minderung von Geruchsemissionen;
  • Forderung von Doppelmembranspeicherdächern mit Zwischenraumüberwachung;
  • Maßnahmen zur Reduktion von Methanemissionen aus Gärrestlagern, speziell die Einhaltung von 150 Tagen Mindestverweilzeit oder alternativ Anforderungen an das Restgaspotenzial sowie Sonderregelungen für Gülle vergärende Anlagen.   

Weitere Informationen:

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021)