BiogasFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Anlagensicherheit

Einführung

Havarien und Mängel bei Vorortkontrollen haben in den letzten Jahren eine zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit bezüglich der Sicherheit von Biogasanlagen hervorgerufen - insbesondere auch bei Betreibern und Behörden.

Biogas mit seinen Hauptbestandteilen Methan und Kohlendioxid, aber auch Stickstoff, Schwefelwasserstoff und weiteren Spurengasen ist nicht nur brennbar und in Mischungen mit 6 - 22 % Luft explosiv, sondern generell gesundheits- und umweltgefährdend und wird daher als Gefahrstoff eingestuft. So ist es in der Vergangenheit zu Bränden, Verpuffungen und vereinzelten Explosionen gekommen oder Boden und Gewässer wurden durch auslaufende Flüssigkeiten aus Fermentern, Gärrestbehältern oder Siloanlagen verunreinigt. Ebenso kam es zu Erstickungs- und Vergiftungssymptomen bei Arbeiten in Fermentern, Schächten u. ä. (durch CO2, H2S) oder Anlieger beklagten Lärm- und Geruchsemissionen. All dies ist sowohl durch technisches als auch menschliches Versagen bedingt, dem entsprechend vorgebeugt werden muss.

FNR

 

Generelle Hinweise

Planung, Bau und Betrieb von Biogasanlagen sind durch zahlreiche Rechtsbereiche geregelt. Hinzu kommen Regelungen bezüglich Wartungs- und Notfallmaßnahmen, die durch Betreiber und Fachpersonal zu beachten und einzuhalten sind. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber eine Vielzahl von Nachweisen zu erbringen. Entsprechende Prüfungen sind in vorgegebenen Abständen an der Anlage durchzuführen. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang allerdings von unzähligen, uneinheitlichen und unübersichtlichen sicherheitsrelevanten Gesetzen, Verordnungen und technischen Regelwerken und weisen daher dringend auf eine bundesweit einheitliche und bindende  Harmonisierung und praktische Umsetzungsfähigkeit hin.

Grundsätzlich sollte jedem Anlagenbetreiber bewusst sein, dass er mit einer Biogasanlage eine überwachungsbedürftige Energieerzeugungseinheit betreibt und auch dementsprechende Vorkehrungen treffen muss. Es kann aber auch klar festgestellt werden, dass der Umgang mit Biogas bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Erfüllung der Sicherheitsstandards kein größeres Risiko darstellt als der mit Erdgas.

Mit den nachfolgenden Hinweisen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Die genannten Einzelmaßnahmen sind beispielhaft vorgestellt. Für weitergehende Informationen können Sie sich u. a. an die unten genannten Stellen wenden.

 

Vor der Inbetriebnahme

Insbesondere bei der Erst- oder auch Wiederinbetriebnahme sind erhöhte Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Hierfür sollte vom Betreiber unbedingt eine Betriebsanweisung erstellt und befolgt werden.

Grundsätzlich muss die Biogasanlage vor der Inbetriebnahme gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder eine befähigte Person abgenommen werden. Dazu gehören u. a. ein Explosionsschutzdokument mit Ex-Schutzzonenplan, Abnahmebescheinigungen für Elektro- und Gasinstallationen, Betriebsanweisungen, Alarmpläne sowie Lagepläne aller Rohrleitungen. Ferner muss natürlich auch die Dichtheit der gasführenden Bauteile geprüft worden sein. Zudem ist der Nachweis einer Betreiberschulung gemäß TRGS 529 für zwei Personen je Biogasanlage erforderlich. Feuerlöscher, Verbandkasten und persönliche Schutzausrüstungen müssen vorhanden sein.

Vor Inbetriebnahme ist eine ganze Reihe von Unterlagen durch den Anlagenbetreiber zu erstellen. Neben den bereits genannten Dokumenten sollten der Alarmplan (regelt den Ablauf der im Notfall zu treffenden Maßnahmen), Feuerwehrpläne (am besten Begehung mit der örtlichen Feuerwehr), aber auch Wartungspläne vorbereitet werden.

Wichtig ist eine ehrliche, gründliche und fachkundige Risikobeurteilung im Vorfeld, um mögliche Gefährdungspotenziale von Beginn an richtig einschätzen zu können. Hieraus kann die Entwicklung eines Sicherheitsmanagementsystems hervorgehen.

 

Beim Betrieb

Ein täglicher Kontrollgang ist in den Betriebsablauf unbedingt zu integrieren. Neben der Überprüfung von gasdichten Anlagenteilen (identifizieren von mögliche Gaslecks an Foliendächern, Seil- und Rohrdurchführungen, Bullaugen usw.) sollten auch regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen, wie z. B. der Notfackel oder der Blick auf den Windsack, nicht fehlen. Sind alle Sicherheitseinrichtungen in Ordnung (u. a. Anfahrsicherungen, optische und akustische Warneinrichtungen, Beschilderungen) und funktionieren Notfackel, Ventile, Absperrhähne und Feuerlöscher? Wo ist der Aufbewahrungsort von Anlagenplänen, Notfallordner oder Telefonverzeichnis, sind diese frei zugänglich und wo finden sich Verbandskasten, Gehörschutz sowie persönliche Schutzausrüstung? Ist dies allen auf der Anlage tätigen Mitarbeitern ebenso bekannt wie die vorgesehenen Fluchtwege?

Eine kleine Checkliste für den täglichen Rundgang ist hier sicher hilfreich, insbesondere wenn er durch verschiedene Personen durchgeführt wird.

Während des Anlagenbetriebes sind wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben:

  • jedes Jahr: Lüftungsanlage und Gaswarneinrichtung
  • alle 3 Jahre: Schutzsysteme und Sicherheitseinrichtungen
  • alle 6 Jahre: Gesamtanlage.

Auch hat eine jährliche Unterweisung sämtlicher Mitarbeiter mit entsprechender schriftlicher Dokumentation zu erfolgen.

Immer wieder traten in der Vergangenheit Probleme auf, wenn Fremdfirmen Wartungs- oder Bauarbeiten auf der Anlage oder in unmittelbarer Nähe durchgeführt haben. In diesen Fällen ist daher eine umfassende  Unterweisung und ständige Überprüfung erforderlich.

Zur laufenden Dokumentation des Anlagenbetriebes gehören auch Erfassung und Auswertung von Betriebsstörungen.

 

Schulungen

Anlagenbetreiber und Fachpersonal sollten die Schulungsangebote vor Inbetriebnahme einer Biogasanlage und regelmäßige Weiterbildungen wahrnehmen. Bundesweit gibt es hierfür etablierte Bildungseinrichtungen. Unter Federführung von Fachverband Biogas e. V., DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) und DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) haben sich bundesweit eine Reihe von Bildungsträgern im Schulungsverbund Biogas zusammengeschlossen. Durch diesen Verbund sollen u. a. einheitliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen die Sicherheit auf Biogasanlagen verbessern.

Der überwiegende Teil der angebotenen Schulungen ist freiwillig und Betreiber und Mitarbeiter können aus einer Vielzahl von Angeboten je nach Kenntnisstand und Aufgabengebiet auswählen.

Seit Anfang 2015 besteht für Biogasanlagenbetreiber und am Betrieb beteiligte Personen eine Qualifizierungspflicht nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 529. Die TRGS 529 stellt konkrete Vorgaben zur Qualifizierung des genannten Personenkreises im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Weiterführende Links