BiogasFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Düngeverordnung

Jährlich fallen 150 - 190 Mio. Tonnen Frischmasse an Rinderfestmist, Rindergülle, Rinderjauche, Schweinefestmist und Schweinegülle an, die bislang als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftlich genutzte Flächen ausgebracht werden. Die novellierte Düngeverordnung, die seit Mai 2020 in Kraft ist und seit dem 01.01.2021 von den Landwirten umgesetzt werden muss, schränkt die Nutzung von Gülle als landwirtschaftlichen Dünger massiv ein. Sie sieht beispielsweise längere Sperrfristen in den Herbst- und Wintermonaten vor, in denen bundesweit nicht gedüngt werden darf. Mit Hilfe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete weist sie zudem sogenannte „rote Gebiete“ aus, in denen die Nitratbelastung des Grundwassers besonders hoch ist und wo ab 2021 gar nicht mehr gedüngt werden darf. Dies setzt betroffene Landwirte zunehmend unter Druck. Die Vergärung in Biogasanlagen könnte eine Option sein, dem Überschuss an Gülle entgegenzuwirken. Derzeit befinden sich nur etwa 53,3 Mio. Tonnen Frischmasse an tierischen Exkrementen in energetischer Nutzung; etwa zwei Drittel des technischen Potenzials werden nicht genutzt. Bei Erschließung des gesamten Güllepotenzials für die energetische Nutzung könnten jährlich ca. 8,7-10,1 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalente eingespart werden. 

Düngeverordnung