Investitionsrichtlinie
Die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 u. a. eine verstärkte Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft beschlossen. Durch die am 1. Februar 2022 veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern soll dieser Anteil gesteigert und landwirtschaftliche Betriebe und Biogasanlagenbetreiber bei Investitionen im Sinne des Klimaschutzes unterstützt werden.
Gefördert werden unter anderem Abdeckungen von Gärrestlagern, Umrüstungen von Bestandsanlagen, spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, innvestitionsbegleitende Maßnahmen sowie die verpflichtende sachkundige Begleitung. Der Förderumfang pro Unternemen und Vorhaben beträgt max. 200.000 Euro.
Anträge für bauliche Maßnahmen sind bis zum 31.12.2023 und für alle anderen Maßnahmen bis zum 30.6.2024 einzureichen.
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter: