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AVV GeA - Gebietsausweisung DüV

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete (AVV GeA)

In der AVV GeA werden die Vorgaben zur Gebietsausweisung der Düngeverordnung (DüV) konkretisiert. Die DüV ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Sie zielt auf den Schutz der Grund- und Oberflächengewässer vor Nitrat-Verunreinigungen aus landwirtschaftlichen Quellen ab. Neben den Kriterien für die Vorgehensweise bei der Ausweisung sogenannter „roter Gebiete“, werden in der AVV GeA auch Mindestanforderungen an die Messstellen und das Messnetz festgelegt.

Die AVV GeA wurde im Juli 2022 novelliert. Mit der Neufassung reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Europäischen Kommission an den von der vorherigen Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen. Die Neufassung sowie die Neuausweisung der belasteten Gebiete nach Anpassung der jeweiligen Landesdüngeverordnungen sind die Basis, um das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. Bei einer weiteren Verurteilung drohen Deutschland hohe Strafzahlungen von mindestens 11 Millionen Euro und einem Zwangsgeld von bis zu rund 800.000 Euro täglich – rückwirkend ab dem ersten Urteil von 2018 (Quelle: BMEL PM 68/2022).

Für die novellierte AVV GeA haben sich Bund und Länder auf folgendes Verfahren verständigt:

  • Der emissionsbasierte Ansatz über die sogenannte Modellierung nach AVV GeA 2020 ist aus Sicht der EU-Kommission nicht mit der Nitratrichtlinie vereinbar und wird gestrichen
  • Einführung eines homogenen mehrstufigen Verfahrens zur Binnendifferenzierung mit dem Ziel eines geostatistischen Regionalisierungsverfahrens ab 2028 (nach heutigem Stand das wissenschaftlich fundierteste)
  • Für die Ausweisung belasteter Gebiete sollen die Länder das bestehende Messnetz und die vorhandenen Messstellen bis 2024 noch deutlich verdichten
  • Da nicht alle Länder das geostatistische Verfahren aufgrund fehlender Messstellen umsetzen können, gilt bis zum Jahr 2028 eine Übergangsfrist, in der auch andere Verfahren zur Anwendung kommen können
  • Dabei dürfen die Länder nicht wie bisher mehrere Verfahren gleichzeitig anwenden, sondern müssen sich für ein einziges Verfahren entscheiden

Gülleausbringung mit Schleppschlauch (Quelle: Daniel Saß)

Wie geht es mit den roten Gebieten weiter?

Durch die Anpassung der AVV GeA wird sich die Fläche der roten Gebiete von derzeit rund 2. Mio. ha auf 2,9 Mio. ha ausweiten – eine Ausdehnung um bis zu 45 Prozent.

  • bis 30. November 2022 müssen die Länder die roten Gebiete neu ausweisen
  • bis Ende 2024 müssen die Länder ein umfangreiches Grundwasser-Messnetz aufgebaut haben
  • bis spätestens Ende 2028 muss ein sogenanntes geostatistisches Regionalisierungsverfahren zur einheitlichen Bewertung der Ergebnisse des Messnetzes eingerichtet sein
 

Historie

Die Europäische Kommission kritisiert seit 2012 immer wieder die deutsche Umsetzung der Nitratrichtlinie durch die DüV. Daher erfolgten in den Jahren 2017 und 2020 umfangreiche Änderungen des Düngerechts.

Im Jahr 2018 hatte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) Deutschland im Klageverfahren der EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt. Daraufhin überarbeitete die Bundesregierung die bereits 2017 novellierte DüV und erließ diese Ende April 2020. Bereits im Juli 2019 leitete die EU-Kommission ein Zweitverfahren gegen Deutschland ein. Die Novelle der DüV würde dem EuGH-Urteil aus 2018 nicht gerecht werden. Insbesondere hatte die Kommission das äußerst heterogene Verfahren bei der Ausweisung der mit Nitrat belasteten oder durch Phosphat eutrophierten Gebiete in den Ländern kritisiert. In der Folge erarbeitete eine Bund-Länder-Steuerungsgruppe die AVV GeA, die im November 2020 nach Zustimmung durch den Bundesrat erlassen wurde. Im Jahr 2021 forderte die EU-Kommission Deutschland erneut zu Nachbesserungen auf. Dies betraf vor allem die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete, deren Flächenumfang sich gegenüber der Gebietsausweisung aus dem Jahr 2019 deutlich verkleinert hatte.

Die von der Bundesregierung beschlossene Neufassung der AVV GeA ändert das Verfahren zur Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder und vereinheitlich dieses bundesweit.